Wer in Deutschland ein Fahrzeug fahren möchte ist gesetzlich verpflichtet mindestens eine Kfz-Haftpflicht zu haben. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist Ihre Bestätigung über den Versicherungsschutz, diese müssen Sie bei der Zulassungsstelle vorlegen. Für die Kfz-Haftpflicht hat der Gesetzgeber Mindestanforderungen gestellt, daher sind die Grundleistungen weitgehend vergleichbar. Die Kfz-Haftpflicht deckt den Schaden gegen dritte, wenn dieser durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht wurde.

Polizei

 

Eine sinnvolle Ergänzung bei Schäden am eigenen Auto ist die Teilkasko! Mit diesem zusätzlichen Baustein schützen Sie sich unter anderem bei einem Wildunfall, z.B. bei Kollisionen mit Haarwild oder Brand/ Explosion ab. Die Vollkasko-Versicherung erweitert den Schutz bei Schäden durch eigenverschulden oder durch Vandalismus und Fahrerflucht Unbekannter.

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